Ehe für alle – Gesetzesänderung für homosexuelle Paare

Ehe für alle – Gesetzesänderung für homosexuelle Paare

Ehe für alle – das hat sich durch das neue Gesetz für homosexuelle Paare geändert

Lange umstritten, von den Oberhäuptern der Kirchen landesweit abgelehnt und von konservativen Politikern sogar als Verstoß gegen das Grundgesetz angesehen, hat durch die sogenannte „Ehe für alle“ endlich auch in Deutschland die Eheschließung für homosexuelle Paare ihre volle Rechtsgültigkeit erlangt.

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Was sicherlich kurz vor dem Wahlkampf ein kluger Schachzug der Politik war, lässt Schwule und Lesben allerorts endlich aufatmen.Erlangen sie doch nach jahrelangem Kampf endlich die Möglichkeit, nicht nur eine Eingetragene Lebenspartnerschaft zu schließen, sondern eine gleichgestellte Ehe wie zwischen Mann und Frau zu führen.

Doch was hat sich für Homosexuelle durch diese Gesetzesänderung getan? Welche neuen Rechte haben sie erlangt und ist eine Eingetragene Lebenspartnerschaft jetzt automatisch eine Ehe? Ich habe für euch die wichtigsten Dinge zusammengefasst und kläre alle relevanten Fragen.

Deutschland als Vorreiter für die Gleichstellung homosexueller Paare?

Auch wenn in der deutschen Politik diese Gesetzesänderung als große Tat und wahnsinniger Fortschritt für Gleichberechtigung und Weltoffenheit gefeiert wurde, war dieser Schritt für ein modernes Land der westlichen Welt längst überfällig.

Denn damit ist Deutschland kein Vorreiter in Sachen Toleranz, im Gegenteil! Weltweit ist diese Form der Eheschließung bereits in mehr als 20 Ländern erlaubt, darunter auch in Ländern wie Südafrika, Neuseeland oder Taiwan.

Bedenkt man darüber hinaus, dass homosexuelle Handlungen erst im Jahr 1994 ihren Straftatbestand verloren haben und bis dahin sogar gemäß §175 des Strafgesetzbuches geahndet wurden, fragt man sich, warum es so lange brauchte, die Individualität der Menschen zu akzeptieren und anzuerkennen.

Die Möglichkeit der Adoption als wichtigste Änderung

Seit dem 01.10.2017 wurde der §1353 des BGB geändert und lautet seither wie folgt: „Die Ehe wird von 2 Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“. Durch diese Formulierung ist es den 5% bis 10% der deutschen Bevölkerung, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, endlich möglich zu heiraten.

Zwar wurde bereits 2001 die Möglichkeit geschaffen eine Eingetragene Lebenspartnerschaft zu führen und auch die damals bestehenden Nachteile im Erb-, Steuer- und Mietrecht wurden im Laufe der letzten Jahre abgeschafft. Allerdings war es diesen Paaren nicht möglich Kinder zu adoptieren, da das laut Adoptionsgesetz nur Ehepaaren vorbehalten war. Die nun geschaffene Regelung ermöglicht es endlich auch in Deutschland elternlose Kinder in Regenbogenfamilien zu vermitteln.

Werden aus Eingetragenen Lebenspartnerschaften automatisch Ehen?

Alle zwischen 2001 und heute auf dem Standesamt Eingetragenen Lebenspartnerschaften bleiben von dieser Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches unberührt. Sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden nicht automatisch in eine Ehe gewandelt.

Wer das möchte, der muss zusammen mit seinem Partner noch einmal auf das Standesamt und eine Eheschließung per Gesetz vollziehen lassen.

Auch wenn es im Jahr 2015 in Deutschland bereits 43.000 Eingetragene Lebenspartnerschaften gab und diese Form der Lebensgemeinschaft von homosexuellen Paaren gut angenommen wurde, werden seit Oktober 2017 mit der Einführung der Ehe für alle keine weiteren dieser Art geschlossen werden. Auch hier wurde eine Anpassung an die Bestimmungen für heterosexuelle Paare vorgenommen.

Ich als euer Hochzeitsfotograf begrüße diese Gesetzesänderung besonders, da ich fast jeden Tag erlebe, dass die tiefe Liebe zwischen zwei Menschen keinen Geschlechterunterschied kennt. Und allein darum sollte es doch bei einer Hochzeit gehen – Liebe, Vertrauen und den unbedingten Willen mit diesem einen Menschen den Rest des Lebens zu teilen.

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